• Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • 1. Geltungsbereich, Vertragspartner Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen: Der freien Rednerin Katrin Sälinger, nachfolgend Auftragnehmerin genannt, und ihren Kund*innen, nachfolgend Auftraggeber genannt. 2. Angebot, Vertragsschluss Dem Auftraggeber wird ein schriftliches Angebot übersandt. Alle von der Auftragnehmerin erstellten Angebote sind freibleibend und besitzen eine Gültigkeit von 14 Tagen. Ein verbindlicher Vertrag kommt durch die Zusendung des vom Auftraggeber unterschriebenen Angebots und der erfolgreichen Anzahlung zustande. Für den Vertragsabschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. 3. Zahlungsmodalitäten Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an die jeweilige Auftragnehmerin direkt vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: a) Barzahlungen vor/während/am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung. b) Überweisung auf ein von der Auftragnehmerin genanntes Konto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang. 4. Stornierung Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der festgelegten Vergütung im vertraglich festgelegten Rahmen. Bei Rücktritt durch den Auftraggeber ist eine finanzielle Entschädigung an die jeweilige Auftragnehmerin zu zahlen, welche sich wie folgt staffelt: – Rücktritt ab 45 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage – Rücktritt ab 10 Tage vor der Veranstaltung: 95% der vereinbarten Gage Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin innerhalb eines Jahres ab Rücktrittsdatum des Auftraggebers kommen, werden die bereits gezahlten Stornokosten mit der finalen Gage verrechnet. Der Rücktritt des Auftraggebers hat in schriftlicher Form zu erfolgen. 5. Rücktritt vom Vertrag durch die Auftragnehmerin Ein Rücktritt von dem Vertrag durch die jeweilige Auftragnehmerin ist durch Krankheit, Unfall, Tod oder höhere Gewalt möglich. In einem solchen Fall bemüht sich die jeweilige Auftragnehmerin um einen Ersatz zu gleichen Konditionen. Der Auftraggeber kann die angebotenen Trauredner*innen innerhalb von 10 Tagen nach Vorstellung ablehnen und den Vertrag kostenfrei stornieren. 6. Zusatzleistungen Die jeweilige Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet dem Auftraggeber eine Ton- und Lichtanlage, Traubögen, Deko oder sonstige Materialien zur Verfügung zu stellen. 7. Reisekosten, Parkplatz Sollte die jeweilige Auftragnehmerin mit dem Zug anreisen, stellt sie die Ticketkosten anschließend in Rechnung. Ist für die weitere Anreise zur Veranstaltungsort der Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel oder ein Taxi notwendig, so sind möglicherweise anfallende Gebühren durch den Auftraggeber aufgrund des Nachweises durch die jeweilige Auftragnehmerin zu erstatten. Sollte die jeweilige Auftragnehmerin mit dem PKW anreisen, wird die Anfahrt zur Location je nach Entfernung der Veranstaltungslocation zum Abfahrtsort der jeweiligen Auftragnehmerin berechnet. – bei unter 50km sind die Reisekosten in der Gage inbegriffen – bei über 50km beträgt die Reisekostenpauschale: 50€ – bei über 100km beträgt die Reisekostenpauschale: 100€ – ab 150km werden die Reisekosten individuell besprochen und gesondert schriftlich festgehalten. Ist am Veranstaltungsort für die jeweilige Auftragnehmerin kein unentgeltlicher PKW-Stellplatz vorhanden, so sind möglicherweise anfallende Parkgebühren durch den Auftraggeber aufgrund des Nachweises durch die jeweilige Auftragnehmerin zu erstatten. 8. Haftung Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch die jeweilige Auftragnehmerin verursacht worden ist. Der Auftraggeber haftet ebenfalls für Schäden am Equipment der jeweiligen Auftragnehmerin, die vor, während oder nach der Veranstaltung durch den Auftraggeber oder deren Gäste und alle weiteren auf der Veranstaltung Anwesende verursacht wurden. Falls die jeweilige Auftragnehmerin durch von ihr nicht zu vertretende Umstände bzw. äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Stromausfall, u.a.) die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf einen Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz oder Zurückhaltung/Minderung der vereinbarten Gage. Der Auftraggeber garantiert für die Sicherheit der jeweiligen Auftragnehmerin während der Veranstaltung. 9. Sonstiges, Salvatorische Klausel Der Auftraggeber versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder rechtlich unwirksam werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen davon unberührt. Alle unwirksam gewordenen Bestimmungen werden nach ihrem Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt und sinnwahrend neu formuliert. 10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und der jeweiligen Auftragnehmerin unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Fürstenfeldbruck.